Dank eines neuen Gesetzentwurfs wird es laut Portfolio-Experten für Unternehmen, die noch einen weiteren administrativen und finanziellen Aufwand haben, einfacher, ausländische Arbeitskräfte einzustellen. Außerhalb der Europäischen Union kann der Import ausländischer Arbeitskräfte aus 9 Ländern, in denen die Behörden selbst daran arbeiten, die Regeln zu lockern, flüssiger werden.

Der Ministerpräsident Gergely Gulyás legte einen Gesetzentwurf zu regulatorischen Fragen im Zusammenhang mit der Beendigung des Ausnahmezustands vor, der das Konzept qualifizierter Arbeitgeber und Kreditgeber beinhaltet. Unternehmen, die hauptsächlich an der verarbeitenden Industrie, der Bauindustrie und der Landwirtschaft interessiert sind, benötigen dringend die Möglichkeit des erleichterten Arbeitskräfteimports.

 Bereits im Jahr 2021 hat die Regierung mit einer Gesetzesänderung neben serbischen und ukrainischen Arbeitnehmern Bürgern aus 9 weiteren Ländern die Arbeit in Ungarn erheblich erleichtert. Die erleichterte Arbeitsvermittlung wurde für Arbeitnehmer aus Vietnam, der Mongolei, den Philippinen, Montenegro, Weißrussland, Indonesien, Kasachstan, Nordmazedonien und Bosnien-Herzegowina ebenfalls mit einem vereinfachten Verfahren möglich.

„Früher konnten nur Ukrainer und Serben saisonal in bestimmten Mangelberufen mit einem biometrischen Pass in Ungarn arbeiten. Gemäß der neuen Maßnahme können Bürger dieser 9 Länder mit einem D-Visum und einer Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken nach Ungarn reisen und sie können von qualifizierten Zeitarbeitskräften für ihre Partner eingestellt werden", erklärte Magdolna Mihályi, Jobtain HR Service Provider Kft die kürzlich eingeführte Erleichterung . Geschäftsführer.

Im Text des Gesetzentwurfs T/27, der vom für das Amt des Premierministers zuständigen Minister Gergely Gulyás unterzeichnet wurde, Im Text des Gesetzesentwurfs ist auch enthalten, dass der zuständige Minister auch bei einer Beschäftigung mit einem qualifizierten Verleiher eine Befreiung von der Arbeitserlaubnis beschließen kann.

Es scheint, dass auf der Grundlage des neuen Gesetzentwurfs auch ehemalige qualifizierte Arbeitgeber qualifizierte Kreditgeber sein können. Dazu müssen sie sich in einem System registrieren und können in zwei Wochen in das neue Landesregister aufgenommen werden. Dafür müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

  • Ltd., eingetragen als Darlehensgeber, mit Sitz im EWR.
  • Beschäftigungsfragen von Drittstaatsangehörigen an allen Einsatzorten in angemessener Zahl und Höhe mit fachlich qualifizierten Mitarbeitern befassen.
  • Ernsthafte finanzielle Sicherheit, das bedeutet, 50 Millionen HUF einzuzahlen.
  • Die durchschnittliche statistische Mitarbeiterzahl im Jahr vor Antragstellung muss mindestens 500 Personen betragen.
  • Sie müssen über einen zuverlässigen geschäftlichen Hintergrund und eine zuverlässige Infrastruktur verfügen.
  • Befreiung von der Staatsverschuldung.
  • Kann das Unternehmen die entsprechende Datenbereitstellung rechtzeitig und genau bereitstellen?
  • Von dem Unternehmen kann auch kein nationales Sicherheitsrisiko ausgehen, das heißt, es muss die Prüfung des Verfassungsschutzes bestehen.

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Autor: Károly Nagy

Foto: Arpad Földházi