Die bisherigen bürokratischen Hürden bei der Verwendung der in freiwilligen Pensionskassen angesammelten Gelder können beseitigt werden.

Die Wirtschaftsneutralität ermöglicht der ungarischen Wirtschaft im Jahr 2025 ein Wachstum zwischen 3 und 6 Prozent. Damit unser Land diese Chance nutzen kann, konzentriert sich die Regierung auf drei Schlüsselbereiche: die Gewährleistung bezahlbaren Wohnraums und schnelle Lohnsteigerungen auf der Grundlage des Wirtschaftswachstums sowie die Förderung des Wachstums kleiner und mittlerer Unternehmen. betonte das Ministerium für Volkswirtschaft (NGM) in seiner Stellungnahme vom Montag.

Ein Zuhause zu schaffen ist für Familien und junge Menschen über Generationen hinweg das wichtigste Thema der Selbstfürsorge. Deshalb beseitigt die Regierung bürokratische Hürden dafür, dass Menschen ihre Ersparnisse auf freiwilliger Basis nach eigener Entscheidung für den Bau einer eigenen Wohnung nutzen können, kündigte die NGM an.

Die ungarische Regierung möchte daher eine außergewöhnliche Möglichkeit für ungarische Familien schaffen, so dass sie im Jahr 2025 steuerfrei, für Wohnzwecke und wohnungsbezogene Renovierungen, in die bisherigen freiwilligen Pensionskassen – aus Eigen- und Arbeitgeberbeiträgen sowie – einzahlen können aus den daraus erzielten Erträgen und den staatlichen Steuergutschriften – angesammelten Ersparnissen. Durch die Maßnahme könnten auf freiwilliger Basis mehr als eine Million Fondsmitglieder und ihre Familien die Möglichkeit dazu erhalten

Im Durchschnitt verwendet er den gesamten Teil seiner Ersparnisse für die Wohnung, zu Lasten seines Kontostands von mehr als 2 Millionen pro Person.

Die gesellschaftliche Konsultation des Vorschlags beginnt am Montag. Dem Entwurf zufolge handelt es sich bei der Verwendung von Ersparnissen für den Wohnungsbau um eine zusätzliche, fakultative Möglichkeit, d. h. der Betroffene kann aufgrund seiner freien Wahl nach eigenem Ermessen darüber entscheiden und stärkt so das Recht auf Selbstbestimmung weiter.

Im Jahr 2025 haben Betroffene die Möglichkeit, die Ersparnisse vorübergehend für die Dauer eines Jahres zu nutzen, wobei die Nutzung für Wohnzwecke in diesem einen Jahr steuerfrei genutzt werden kann – die NGM nennt dazu die Voraussetzungen.

Der Vorschlag berücksichtigt die Rückzahlung und den Selbstbehalt des Kredit- oder Darlehensvertrags für Wohnraum im Sinne des Kreditinstitutsgesetzes sowie die Modernisierung und Renovierung von Wohnungen in Ungarn.

Voraussetzung für eine Wohnnutzung ist, dass die Wohnung zumindest teilweise im Eigentum des Fondsmitglieds bzw. seines Ehepartners oder Kindes steht oder der Darlehensvertrag auf den Erwerb einer solchen Immobilie abzielt.

Die Förderung von Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten an Wohnungen kann durch die nachträgliche Begleichung von Rechnungen und Verträgen über die gemäß dem Antrag vorgesehenen Arbeiten, Materialien und Ausstattungen erfolgen und bis zu drei Mal eingereicht werden, wodurch größere Renovierungen und Renovierungen erleichtert werden Modernisierungen.

MTI