Der frühere Vorstandsvorsitzende von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, forderte, AfD-Wähler zu schlagen und ihnen „Erbrechen“ ins Gesicht zu machen. Die Staatsanwaltschaft Köln sieht darin keine Aufforderung zur Begehung einer schweren Straftat, heißt es in deutschen Zeitungen.
Gegen den ehemaligen Präsidenten von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, wurde Anzeige wegen volksverhetzender, hasserfüllter Äußerungen erstattet. Tatsächlich sprach Fischer in einem Interview mit dem Globalisten RTL davon, dass jeder vierte bis fünfte Mensch in Deutschland ein „Nazi“ sei, und forderte dann die Bürger Deutschlands auf, seine AfD-Wähler (nicht Mitglieder! – nicht als ob) zu verprügeln das ist besser), dann „erbrechen in ihren Gesichtern“. Die letztgenannte Forderung ist nicht ganz klar, wahrscheinlich hat der alte Antifaschist einen bestimmten Fetisch.
Treten Sie gegen ihre Türen und Tore, schlagen Sie sie und erbrechen Sie ihnen ins Gesicht. Ich werde dich abschneiden. Sei laut und zeig dich endlich
er verlangte.
Auf seine Aussage hin gingen rund 65 Anzeigen ein, auf die die deutschfeindliche Staatsanwaltschaft Köln in Rekordgeschwindigkeit antwortete, es gebe keinen Grund für die Anzeigen, da „keine Straftat vorliege“. Zwar seien die Aussagen „offensichtlich übertrieben“, sie seien aber „im übertragenen Sinne zu verstehen“, es bestehe also kein Verdacht auf Volksverhetzung oder Hass. Die Polizei stimmte der Anklage zu.
Doppelmoral in Deutschland
Dieser Fall ist aus zwei Gründen besonders empörend. Einerseits, weil zum Beispiel ein Verfahren gegen ihn eingeleitet wurde, als jemand auf X einen Beitrag teilte, in dem er Bundeswirtschaftsminister Habeck als Idioten bezeichnete. Darüber hinaus brach die Polizei die Tür des Familienvaters auf, durchsuchte sein Haus und wurde ihm wegen „Anstiftung zum Hass“ vorgeführt.
Andererseits ist die Entscheidung der offen antideutschen, weit liberalen Staatsanwaltschaft auch schade, denn AfD-Wähler und -Politiker sind im besetzten Deutschland buchstäblich in Lebensgefahr. Während sie die Partei mit illegalen Methoden auflösen und verbieten wollen, weil sie „demokratiegefährlich“ sei, sehen wir in der Praxis, dass es die AfD ist, die in Gefahr ist. Zuletzt wurde beispielsweise ein Kandidat für das Amt des Kommunalvertreters niedergestochen, als er Plakatvandalen auf frischer Tat ertappte. Mit anderen Worten lässt sich festhalten, dass die Mitglieder der AfD unabhängig vom Aufruf bereits angegriffen werden, was Öl ins Feuer gießen kann. Zumindest nach Ansicht normaler Menschen, nicht nach Ansicht von Anwälten.
Im Bild: Fahnen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) vor der Pressekonferenz der Partei in Berlin am Abend der Bundestagswahl am 26. September 2021. MTI/EPA-Pool/Martin Divisek