Ab Jahresbeginn sollen neue Regeln zur Förderung fairer Geschäftsbeziehungen die Position von Kleinbauern und Produzenten gegenüber Abnehmern verbessern.

Das öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung des Marktwettbewerbs für wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und gesellschaftlichen Aufstieg sowie die Interessen von Unternehmen und Verbrauchern, die den Anforderungen unternehmerischer Integrität genügen, erfordern, dass der Staat durch gesetzliche Regelungen die Reinheit und Freiheit des wirtschaftlichen Wettbewerbs sicherstellt.

Hierzu sind wettbewerbsrechtliche Regelungen zu erlassen, die Marktverhalten verbieten, das den Erfordernissen eines fairen Wettbewerbs widerspricht oder den wirtschaftlichen Wettbewerb einschränkt, sowie wettbewerbsschädliche Unternehmenszusammenschlüsse verhindern.

Bezüglich des Verbots des Missbrauchs wirtschaftlicher Dominanz geht man davon aus, dass der Missbrauch wirtschaftlicher Dominanz verboten ist, also insbesondere:

- in Geschäftsbeziehungen unangemessene Einkaufs- oder Verkaufspreise festzusetzen oder sich sonst einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen oder die Annahme nachteiliger Konditionen zu erzwingen;
– die Produktion, den Vertrieb oder die technische Entwicklung zum Nachteil der endgültigen Geschäftspartner einzuschränken;
- die Begründung oder Aufrechterhaltung einer der Art des Geschäfts angemessenen Geschäftsbeziehung unangemessen unterlassen;
- die wirtschaftlichen Entscheidungen der anderen Partei mit dem Ziel zu beeinflussen, sich einen ungerechtfertigten Vorteil zu verschaffen;

Auf der Grundlage des Gesetzes ist insbesondere die wirtschaftliche Dominanz zu beurteilen

- die Kosten und Risiken, die mit dem Eintritt und Austritt aus dem jeweiligen Markt verbunden sind, sowie die erforderlichen technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Voraussetzungen;
- die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe sowie deren Entwicklung;
– die Struktur des relevanten Marktes, das Verhältnis der Marktanteile, das Verhalten der Marktteilnehmer und der wirtschaftliche Einfluss des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe auf die Entwicklung des Marktes.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Landwirtschaftsministerium auf der Grundlage der durch die Gesetzgebung gebotenen Transparenz Maßnahmen gegen unlautere Praktiken beim Traubeneinkauf ergreifen und sich gegebenenfalls an die GVH wenden und Gesetzesänderungen einleiten kann, um die Erzeuger zu schützen und einen fairen Betrieb sicherzustellen des Marktes.

Ab Jahresbeginn sollen neue Regeln zur Förderung fairer Geschäftsbeziehungen die Position von Kleinbauern und Produzenten gegenüber Abnehmern verbessern, heißt es in der Mitteilung des Ressorts.

Dank des im letzten Jahr vom Parlament verabschiedeten Gesetzespakets werden ab dem 1. Januar 2025 verspätete Zahlungen von Käufern an Landwirte von mehr als 30 Tagen strafbar, und in bestimmten Fällen werden Käufer, die den Produzenten keine Zahlungen leisten, nicht mehr sanktioniert in der Lage, Akquisitionen zu tätigen.

Ziel des Landwirtschaftsministeriums ist es, dass die Erwerbsprozesse nach klaren Regeln ablaufen, die die Position der Erzeuger schützen. Wichtiger Bestandteil des Gesetzespakets sind Regelungen zur gegenseitigen Risikoteilung bei Produktion und Leistung. Laut Ankündigung des Landwirtschaftsministeriums wird auch eine neue Regelung des Rechtsinstituts namens Produzentenkooperation in Kraft treten, bei der es sich um eine freiwillig gewählte Form der Zusammenarbeit handelt, die auf den gegenseitigen wirtschaftlichen Interessen des Produzenten und des Produzenten basiert.

Während die Landwirtschaft überall, von Frankreich über Dänemark bis zu den Polen, eine nationale Angelegenheit ist, sieht die ungarische Opposition dies nicht so. Daher ist es von besonderer Bedeutung, dass die nationale Regierung auf lokaler und nationaler Ebene mit EU-Ressourcentransfers verschiedene Möglichkeiten hat Werkzeuge zur wirtschaftlichen Wiederbelebung, vorhersehbare gesetzliche Regelungen und unterstützt den Agrarsektor mit vielen zusätzlichen Werkzeugen.