Nach einem neuen Vorschlag würde das Europäische Parlament die einstimmige Beschlussfassung im Verfahren nach Artikel 7 abschaffen. Damit wolle man erreichen, dass Sanktionen gegen einzelne Mitgliedsstaaten mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden können, hieß es im Programm Ma reglegg von M1.

Das Thema Rechtsstaatlichkeit beginnt sich zu entwickeln, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben gemerkt, dass sie vor einem so einfachen Thema oder Problem nicht stehen, da wir von Rechtsstaatlichkeit auch im geografischen Sinne sprechen können – so die Engländer Rechtsstaatlichkeitssystem ist nicht dasselbe wie französischer Konstitutionalismus – aber auch die formalen Aspekte der Rechtsstaatlichkeit unterscheiden sich, d. h. bestimmte Institutionen existieren in einigen Mitgliedstaaten, aber nicht in anderen, sagte Zoltán Lomnici Jr., Verfassungsanwalt und Rechtsexperte von Századvég.

Dies sollte daher Expertensache sein, aber die Politik entscheidet. Jetzt gibt es einen linken und liberalen Block, dem sich die Europäische Volkspartei und ihre große Mehrheit angeschlossen haben, und es gibt Konservative und Souveränisten, die aus Prinzip und nicht nur zur Verteidigung Ungarns und Polens dieses Druckmittel angreifen Das kann auch für Erpressung verwendet werden, die jetzt mehrere Elemente hat.

„Einer davon ist der akzeptierte Rechtsstaatlichkeitsmechanismus, der im vergangenen Dezember unter Dach und Fach gebracht wurde und der besagt, dass bei Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit bei der Verteilung von EU-Geldern der Abzug von Geldern eine der Folgen sein kann“, fügte er hinzu der Verfassungsrechtler.

Das Europäische Parlament beschäftigt sich nun damit, dass bestimmte Beschlüsse, wie etwa das Verfahren nach Artikel 7, nun mit einfacher Mehrheit gefasst werden können.

Zoltán Lomnici Jr. sagte, dass die Entscheidung 2/1992 des Verfassungsgerichtshofs klar hervorgehoben habe, dass die Grundvoraussetzung der Rechtsstaatlichkeit die Rechtssicherheit sei, und zwar unter Bezugnahme auf internationale Standards, und dass, wenn dies der Fall sei, das grundlegende Element der Rechtssicherheit ist das Rückwirkungsverbot. Dies ist auch in Artikel 7 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthalten.

„Wenn gegen das Rückwirkungsverbot verstoßen wird, dann werden diejenigen, die glauben, dass das derzeit laufende Verfahren nach Artikel 7 in Bezug auf Polen und Ungarn geändert wird, und dieses geänderte Verfahren dann auf die beiden anwenden wollen Länder, in einem laufenden Verfahren gegen EU-Recht verstoßen, verstößt es eindeutig gegen EU-Recht, verstößt gegen die Grundsätze des EU-Rechts", fügte der Rechtsexperte von Századvég hinzu.

Zoltán Lomnici sagte: „Der Europaabgeordnete Balázs Hidvégi hat nicht zufällig darauf hingewiesen, dass das wichtigste Ergebnis im vergangenen Dezember darin bestand, dass die Staats- und Regierungschefs im Europäischen Rat sagten: Man kann die Mitgliedstaaten nicht aus ideologischen Gründen beurteilen und stigmatisieren .

Das ist der einzige wirkliche Lichtblick, der in den kommenden Jahren ein Haken für jene Staaten sein kann, die aus irgendwelchen Gründen ins Fadenkreuz einiger europäischer Institutionen wie des Europäischen Parlaments geraten könnten“, betonte der Junior. Zoltán Lomnici.

Quelle: M1 / ​​​​hirado.hu

Titelbild: Illustration - Quelle: Europäisches Parlament