In den vergangenen Tagen machte die Rechteschutzorganisation darauf aufmerksam, dass die Schutzkarte – die grundsätzlich auch den Besuch diverser öffentlicher Räume erlaubt – ihrer Meinung nach entgegen ihrem Namen gar keinen Schutz beweise.

„Jeder bekommt die Karte, auch Tage nach der ersten Impfung, aber zu diesem Zeitpunkt hat sich sein Schutz noch nicht entwickelt. Der Personalausweis und die Behördenkommunikation wiegen die Menschen in trügerischer Sicherheit. Allerdings entwickelt sich der Schutz erst nach der zweiten Impfung, sodass der Ausweis erst danach ausgestellt werden könnte.“

Die TASZ betonte zudem, dass durch den schnell ausgestellten Personalausweis das rechtliche Argument, den öffentlichen Raum mit dem Personalausweis zu besuchen, hinfällig werde.

„Wenn Karteninhaber auch ansteckend sind, wird nur unterschieden, wer eine Karte hat und wer nicht. Diese Art der Diskriminierung ist jedoch nicht mehr hinnehmbar, sie ist diskriminierend und damit verfassungswidrig.

Sie schrieben.

Andererseits liegt laut Miklós Rusvai die Immunität nach der ersten Impfung bei etwa 50-70 Prozent, und diese entwickelt sich in den ersten zwei Wochen nach jeder Impfung. mit HírTv der Virologe sogar, dass die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Infektion auf ein Minimum reduziert wird.

Zwei Drittel der Teilnehmer an der nationalen Konsultation zur Wiedereröffnung, 65 Prozent, sagten, dass diejenigen mit einem Schutzausweis von einigen Einschränkungen ausgenommen werden sollten

- erklärte Csaba Dömötör, Parlamentarischer Staatssekretär im Kabinett des Ministerpräsidenten.

Und Angela Merkel deutete bereits im Februar an, dass sich alle EU-Staaten über die Notwendigkeit eines digitalen Personalausweises einig seien, der noch vor dem Sommer in Deutschland und Österreich eingeführt werden soll.

Gergely Gulyás hat dies in Bezug auf den Aufruf von TASZ erklärt

Grundlage der verfassungsrechtlichen Regelung ist, dass eine Differenzierung möglich ist, wenn sie nicht willkürlich ist. Und in diesem speziellen Fall besteht die Unterscheidung offensichtlich darin, die Gesundheit anderer zu schützen.

Abschließend fügte er hinzu, dass die Nutzung der Schutzkarte kein landesweites Alleinstellungsmerkmal sein werde, da unzählige europäische Länder ähnliche Regelungen ankündigen.

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