Aufgrund des erklärten Ausnahmezustands gelten die Beschränkungen auch für diejenigen, die aus dem Ausland in das Hoheitsgebiet der Slowakei kommen, sagte Denisa Bárdyová, die Sprecherin des Nationalen Polizeipräsidiums (PPZ), und kündigte an, dass diejenigen außerhalb der sogenannten Außengrenzen , also der ukrainischen Grenze, sowie dem Schengen-Raum bei Flugflügen aus Ländern, wird jeder Passagier polizeilich daraufhin kontrolliert, ob der Reisezweck der Ausnahme von der Ausgangssperre entspricht.

„Wird ein Verstoß gegen die Ausgangssperre festgestellt, kann vor Ort ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden“, fügte Bárdyová hinzu.

Die Polizei führt nach Angaben des Sprechers stichprobenartige Kontrollen an Binnengrenzübergängen durch.

Die Polizei an den österreichischen, ungarischen, polnischen und tschechischen Grenzen kontrolliert, ob bei Einreisenden in das Staatsgebiet die Quarantänepflicht eingehalten wird. Straßenübergänge der dritten Kategorie und alle anderen Grenzen wie grüne Grenzen, Fahrradwege und Flussübergänge werden stichprobenartig kontrolliert“, fügte Bárdyová hinzu.

Quelle: velvidek.ma/TASR

(Kopfbild: MTI)