Die Chefanwältin des Gerichtshofs der Europäischen Union schlug vor, dass der Vorstand die ungarische und polnische Klage auf Aufhebung des sogenannten Haushaltskonditionalitätsdekrets ablehnt, kündigte Judit Varga in ihrem in den sozialen Medien veröffentlichten Beitrag an, die auch warnte: das ist noch kein Urteil, nur eine Meinung.

Bevor der Brüsseler Elite und der linksliberalen Presse Freudentränen in die Augen steigen, möchte ich leise anmerken: Das ist nur ein Vorschlag, ein Urteil wird erst Ende des Jahres, Anfang nächsten Jahres erwartet – betont der Leiter des Justizministeriums.

Judit Varga wies auch darauf hin:

Der Antrag des Generalanwalts ignoriert, dass der Konditionalitätserlass an einer Reihe von offensichtlichen Rechtsfehlern leidet, die allein seine Aufhebung rechtfertigen: Seine Rechtsgrundlage ist fehlerhaft, er umgeht Verträge und er verletzt die Grundanforderungen des Rechtsstaats, insbesondere die Rechtsgrundsätze Sicherheit und normative Klarheit.

„Die ungarische Regierung bleibt bei ihrer Position und vertraut darauf, dass der Gerichtshof sein Urteil ausschließlich auf rechtliche Argumente und gesunden Menschenverstand stützt, der fehlerhaften Argumentation des Generalanwalts nicht folgt und stattdessen das Dekret für nichtig erklärt oder den EU-Gesetzgeber anruft um es zu ändern"

- hob Judit Varga hervor und fügte hinzu: Wir sagen Nein zur Erpressung der Rechtsstaatlichkeit.

Vorgeschichte: Wir haben am Vormittag auch darüber berichtet, dass heute eine vorläufige Stellungnahme zum Haushaltskonditionierungserlass erwartet wird .

Quelle: magyarhirlap.hu