Bis Freitagmorgen seien bereits 560.000 Steuerrückerstattungserklärungen beim Finanzamt eingegangen, noch zwei Wochen und die Frist zur Abgabe der für die Steuerrückerstattung im Februar notwendigen Erklärung laufe ab, teilte András Tállai MTI mit.

Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär im Finanzministerium lohnt es sich, die Erklärung online auszufüllen, was auch dadurch bestätigt wird, dass mehr als 75 Prozent der RETURN-Erklärungen auf diesem Weg beim Finanzamt eingehen.

  „Die VISSZADO-Erklärung, die auch als einfachstes Formular des Jahrzehnts bezeichnet wird, muss von denjenigen ausgefüllt werden, über deren Zuordnungsdaten der NAV keine Informationen hat“, unterstrich András Tállai.

Wie er sagte: Bis Ende des Jahres wartet das Finanzamt auf eine Erklärung der Familienbeihilfeberechtigten, die keine Familienbeihilfe beziehen, sowie der im gemeinsamen Haushalt lebenden Schwangeren und ihrem Ehepartner , sowie von denen, die die Zuweisung der Steuererstattung an einem anderen Ort als dem Ort beantragen, an dem Sie die Familienbeihilfe beziehen. Der einzelne Steuerpflichtige muss auch angeben, ob er nicht Empfänger der Familienbeihilfe ist und zu den Verwandten des Empfängers der Behindertenbeihilfe gehört oder im gleichen Haushalt lebt wie die Person, die die Familienbeihilfe während des Jahres in Anspruch genommen hat.

Es ist wichtig, dass der zu dieser Gruppe gehörende Elternteil die Erklärung bis zum 31. Dezember einreicht, denn nur so kann die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (NAV) die Höhe der Familiensteuerrückerstattung bis zum 15. Februar 2022 ausstellen - betonte András Tallai.

Der Staatssekretär erklärte, dass das Recht auf eine Steuerrückerstattung den erziehenden Eltern zusteht, es also auch dann nicht genommen wird, wenn jemand die Frist am Ende des Jahres versäumt. In solchen Fällen kann der Elternteil die Steuerrückerstattung in der vom NAV erstellten Steuererklärung oder in der persönlichen Steuererklärung verwenden.

Er fügte hinzu, dass die Eltern in diesem Fall den ihnen zustehenden Betrag erst nach dem 15. Februar erhalten könnten, da NAV das Geld innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung der Erklärung überweise, frühestens jedoch am 1. März.

András Tállai stellte fest, dass das Finanzamt immer noch auf etwa 190.000 Erklärungen wartet, um die Februarzuteilung zu erfüllen. Es lohnt sich, das beliebteste Online-Ausfüllverfahren zu nutzen, da es die dem Finanzamt vorliegenden Daten enthält, sodass nur die fehlenden Daten ausgefüllt werden müssen. Die Erklärung kann jedoch in Papierform über die Post oder auch persönlich beim NAV-Kundendienst eingereicht werden, fügte er hinzu.

Quelle: MTI

Beitragsbild: PestiSrácok