Im vergangenen Jahr reichte eine ungarische Anwaltskanzlei eine Klage im Namen der 78 südkoreanischen Opfer des Kreuzfahrtunglücks von Hablány im Namen der 78 südkoreanischen Opfer der Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte ein. In den nächsten Tagen beginnt der erste Teil des Zivilverfahrens, die Anhörung. Es stehen 4,3 Mrd. HUF auf dem Spiel.

Mit der Eröffnung des Verfahrens beginnt die zivilrechtliche Schadensersatzklage im Fall der Donauschiffkatastrophe, bei der vor drei Jahren 28 Menschen ums Leben kamen. In der neunhundertseitigen Klage fordert die ungarische Anwaltskanzlei Oppenheim im Namen der Angehörigen der südkoreanischen Opfer der Mermaid-Katastrophe sowie der sieben die Zahlung von insgesamt 4,3 Mrd Überlebende. (Der Schadensersatz ist eine Entschädigung für vorangegangene immaterielle Schäden - Anm. d. Red.)

Gegen die von der Anwaltskanzlei vertretenen 78 Kläger aus Fernost haben die Eignerin der Viking Sigyn, die die Donaukatastrophe vom 29. Mai 2019 verursacht hat, die in der Schweiz registrierte Viking River Cruises AG, und die Betreiberin der Hableány, die Beklagte sind die ungarische Panoráma Deck Kft. Der Kläger fordert in seiner Klageschrift eine gesamtschuldnerische Haftung der beiden Unternehmen.

Die Schadensersatzklage besagt, dass vom Steuerhaus der Hableány aufgrund der Decksplane und des Schiffsschornsteins keine vollständige Sicht gegeben sei. Laut Zsolt Sógor, dem Anwalt von Panoráma Deck Kft., erfordert die Verordnung eine 240-Grad-Ansicht und keine vollständige 360-Grad-Ansicht. Der Schornstein des Schiffes befand sich einen Meter über dem Steuerhaus auf Hableány. Im Strafverfahren wurde bei der letzten Anhörung der nautische Spurensicherungsgutachter darauf angesprochen, der ausführte, dass der um einen Meter ragende Schornstein die Sichtbarkeit erhöhe. Der Kapitän der Viking Sigynt hätte daher noch weiter nach oben schauen müssen, um das ungarische Kreuzfahrtschiff in die gleiche Richtung, aber langsamer rechts vor sich fahren zu sehen.

Zsolt Sógor hält jedenfalls die Vorwürfe gegen das ungarische Unternehmen in der Klageschrift des Büros Oppenheim für nicht hinnehmbar, da sie im laufenden Strafverfahren nicht geprüft worden seien und voraussichtlich auch nicht sein werden. Die Verantwortlichkeit der Besatzung der Hableány wurde während des Strafverfahrens nie angesprochen.

Dies ist eine Tatsache, auch wenn die Versicherungsgesellschaft der Viking River Cruises AG einen meiner Meinung nach beleidigenden Satz geäußert hat, dass der Kapitän der Mermaid auch auf dem Dock liegen würde, wenn er den Unfall überlebt hätte. Ich betone, dass weder diese Meinung noch die Vorwürfe gegen die Panoráma Deck Kft. in der Zivilklage durch nichts zu untermauern sind, erklärte Zsolt Sógor gegenüber Magyar Nemzet.

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Bild: Arpad Kurucz