Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der unmittelbaren Gefahr politischer Missbräuche Raum gegeben.


Am 10. März 2022 hat das Europäische Parlament eine Resolution im Zusammenhang mit ausländischer Einmischung in die demokratischen Prozesse der Europäischen Union verabschiedet. Dem Beschluss zufolge verstoßen ausländische Interventionen in schwerwiegender Weise gegen die universellen Werte und Prinzipien, die die Grundlage der Union bilden, wie das Gebot der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Gleichheit, der Solidarität, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten sowie des Grundsatzes von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Solche Eingriffe führen die Bürger in die Irre und täuschen sie, beeinflussen ihr Wahlverhalten und spalten und polarisieren letztlich Gesellschaften, indem sie ihre Schwachstellen ausnutzen.

Als Folge davon verzerren Interventionsversuche die Integrität demokratischer Wahlen und Referenden; sie untergraben das Vertrauen in nationale Regierungen, Organisationen des öffentlichen Sektors und die demokratische Ordnung und destabilisieren die Demokratie.

Die grundsätzlichen Aussagen des EP-Beschlusses zu den Auswirkungen und Folgen der Interventionen sind zweifelsohne richtig, dennoch muss die ungarische Regierung auf nationaler Grundlage die Interventionsversuche aus der EU und Entscheidungen, die die Souveränität der Mitgliedstaaten verletzen, unerbittlich bekämpfen .

Wenn wir die jüngsten EU-Beschlüsse untersuchen, können wir auf viele Situationen stoßen, die den Bestimmungen des neu erlassenen Beschlusses direkt widersprechen.

Nichtregierungsorganisationen (NGOs) mit dem Ziel, politischen Einfluss zu gewinnen und den nationalstaatlichen Rahmen zu schwächen, greifen immer offener in demokratische Prozesse ein. Infolgedessen hat die ungarische Regierung zuvor beschlossen, zur Gewährleistung der Transparenz Registrierungs-, Berichts- und Veröffentlichungspflichten für bestimmte Kategorien von NGOs aufzuerlegen, die direkt oder indirekt ausländische Hilfe erhalten, die einen bestimmten Betrag übersteigt. Die Europäische Kommission hat beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Ungarn eingereicht, um eine Pflichtverletzung aufgrund der Verordnung festzustellen. In dem am 18. Juni 2020 verkündeten Urteil Kommission gegen Ungarn (Transparenz von Verbänden) (C-78/18) stufte das Gericht die ungarischen Regelungen als ungerechtfertigte Beschränkung ein und gab der Klage der Europäischen Kommission statt. Das Urteil sollte auch vor dem Hintergrund bewertet werden, dass kürzlich mehrere Aufzeichnungen und Dokumente ans Licht gekommen sind, die eindeutig belegen, wie NGOs Journalisten und die heimische öffentliche Meinung beeinflussen, sowie dass sie ein verzerrtes Bild von Ungarn und über Ungarn erzeugen nationalen Regierung, an deren Arbeit sogar die Botschaften beteiligt sind.

Obwohl laut Union die Transparenz zivilgesellschaftlicher Organisationen nicht als legitime nationale Forderung gilt, legte die Kommission am 25. November 2021 ein Paket von Vorschlägen im Namen der Transparenz vor, die erneut darauf abzielten, die nationale Souveränität heimlich zu verletzen. Das Vorschlagspaket der Kommission zur Transparenz und Zielgerichtetheit politischer Werbemaßnahmen zielt offiziell auf den Schutz der Wahlintegrität und die offene demokratische Debatte ab, birgt aber in Wirklichkeit das Risiko, die nationalen Kampagnen der Mitgliedsparteien der europäischen Dachparteien zu beeinflussen.

Ebenso gelten die Einbehaltung des Wiederherstellungsfonds und die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Rechtsstaatsmechanismus als offener Eingriff in die Wahlen und als Verletzung der Souveränität der Mitgliedstaaten.

Die Verabschiedung des ungarischen Aufbauplans stieß nach der Abstimmung des Parlaments für das Kinderschutzgesetz gegen Mauern. Paolo Gentiloni, der Kommissar für Wirtschaftspolitik der EG, machte deutlich, dass der Grund für die Aussetzung der Mittel des Wiederherstellungsfonds in den ungarischen Bildungsvorschriften liegt, und damit hat die Kommission unser Land erneut mit Sanktionen im Zusammenhang mit einem innerstaatlichen Problem belegt die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten.

Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union zum Rechtsstaatsmechanismus kann nicht nur aufgrund der Umstände ihrer Entscheidung als offener Eingriff in nationale Wahlen gewertet werden – sie erging 46 Tage vor den ungarischen Wahlen, in in einem beschleunigten Verfahren und in bisher nicht dagewesener Weise mit einer Live-Übertragung - sondern auch, weil es unter anderem den Erlass, der die in den Grundverträgen enthaltenen Grundprinzipien außer Acht lässt und vage und allgemein nicht definierbare Rechtsbegriffe enthält, für vereinbar hält mit EU-Recht. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der unmittelbaren Gefahr politischer Missbräuche Raum gegeben.

Aber auch der Besuch des LIBE-Ausschusses kann als dieselbe Intervention eingestuft werden, bei der – ein halbes Jahr vor den ungarischen Parlamentswahlen – die unser Land immer wieder kritisierenden Mitglieder des Ausschusses mit den führenden Politikern von Ungarn am Verhandlungstisch sitzen alle Oppositionsparteien, woraufhin die Leiterin der Delegation, Gwendoline Delbos-Corfield, ihnen im Voraus die Reinheit der ungarischen Wahlen in Frage stellt. Darüber hinaus die Tatsache, dass die von der Europäischen Kommission finanzierte Ausschreibung für die Schaffung nationaler und regionaler Faktenprüfungszentren von Magyar Jeti Zrt. gewonnen wurde, die auch die offen regierungsfeindlichen 444 und Qubit veröffentlicht.

Vor diesem Hintergrund wäre die wahre Bedeutung der Entscheidung des EP gegeben, wenn die als Ziel gesetzten Regeln und Leitlinien von den Institutionen und Beamten der Europäischen Union als verbindlich anerkannt würden und souveränitätsbegrenzende und eingreifende Bestrebungen beseitigt würden. Denn Brüssel verurteilt derzeit externe Interventionen auf der Ebene der Union, ist aber deutlich sichtbar, dass es sich bei den Mitgliedstaaten, in denen nationales Regieren stattfindet, aktiv an diesen Prozessen beteiligt.

Quelle: alaptorvenyblog.hu

Foto: hirado.hu