Die Multis wollen die Preisobergrenze für Lebensmittel rückwirkend abschaffen.

Das Gesetz zur Festsetzung der offiziellen Lebensmittelpreise wurde von den Multi-Food-Ketten mit ihrer Verfassungsbeschwerde vom 1. August beim Verfassungsgericht angegriffen, berichtete Index zu dem Fall.

Die Rechtsanwaltskanzlei Dániel Karsai übernahm die Vertretung von "Unternehmen mit einem bundesweiten Netz und einer Muttergesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, die im gemischten Lebensmitteleinzelhandel tätig sind".

Jedenfalls haben die Petenten der Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten nicht zugestimmt.

Die Petenten ersuchten das Verfassungsgericht, die Regierungsverordnung zur Festlegung des Höchstverkaufspreises für bestimmte Lebensmittel und andere Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit dieser Maßnahme für verfassungswidrig zu erklären und sie für nicht anwendbar zu erklären.

Index

Beitragsbild: MTI/Zoltán Balogh