Die Polizei hat einen wichtigen Punkt über die Regeländerung geklärt, die alle ungarischen Fahrer betrifft.

Derzeit kann die Polizei eine Geldstrafe zwischen fünf und fünfzigtausend Forint verhängen, wenn ein Autofahrer seinen Führerschein oder die Verkehrserlaubnis für das Auto nicht vorlegen kann. Allerdings beginnt nächstes Jahr eine neue Ära: nach den neuen Regeln

NÄCHSTES JAHR, AB DEM 1. JANUAR, MÜSSEN SIE IHREN FÜHRERSCHEIN UND VERKEHRSERLAUBNIS NICHT MITTRAGEN, WENN SIE IN UNGARN FAHREN.

Die Fahrzeuge werden anhand des Zentralregisters identifiziert, anhand des Kfz-Kennzeichens aber

DAS BEDEUTET NICHT, DASS ES JETZT MÖGLICH IST, OHNE DOKUMENTE ZU REISEN.

XXXIV von 1994 mit den Einzelheiten der Identitätsprüfung auf der Grundlage der an Origo übermittelten polizeilichen Entscheidung. geltendes Recht bleibt das Recht, dessen § 29 lautet:

Der Inhaber des Zertifikats ist verpflichtet, seine persönlichen Identifikationsdaten glaubwürdig zu verifizieren. Die Identität wird neben dem Personalausweis durch jeden amtlichen Personalausweis bestätigt, der die zur Personenidentifizierung erforderlichen Daten enthält.

Das heißt, der Verkehrs- und Führerschein kann ab dem 1. Januar wirklich zu Hause bleiben, aber ohne Führerschein wird trotzdem ein (anderes) Dokument benötigt, das die zur Identifizierung notwendigen Daten enthält, und dieses muss auch ausgehändigt werden im Falle einer Identifizierung der Polizei übergeben.

Quelle: Origo

Beitragsbild: police.hu