Das in Luxemburg ansässige Gericht der Europäischen Union erklärte: In der Klage der Europäischen Kommission gegen Ungarn, die am Dienstag eingegangen ist, wendet es sich gegen die Gesetzgebung, die ein strengeres Vorgehen gegen pädophile Straftäter sicherstellt, sowie gegen die Verbote und Beschränkungen, die in zum Schutz von Kindern von der ihrem Geburtsgeschlecht entsprechenden Selbstidentität abweichen, beziehen sie sich auf eine Geschlechtsumwandlung und die Förderung und/oder Zurschaustellung von Homosexualität.
Die Forderung sei im Gerichtsregister unter der Fallnummer C-769/22 eingetragen worden, hieß es.
MTI
Foto: Europäisches Parlament