Nach Ansicht des Bürgermeisters ist der Trick notwendig, wenn die ungarische Inschrift unter der rumänischen angebracht werden muss.

„Wir haben das ehemalige Rathausschild wieder an der Fassade des Theaters angebracht!“ - schreibt Árpád Antal, der Bürgermeister von Sepsiszentgyörgy, in seinem Facebook-Post am Freitag und zeigt auf den geteilten Fotos, dass sich die Inschrift „Rathaus“ auf der Plane des renovierten Gebäudes befindet. Laut Antals Beitrag reagieren sie immer mit einem „Székely-Trick“, wenn sie gezwungen werden, die ungarische Inschrift unter der rumänischen zu platzieren. Vor einem Jahr musste die Gemeinde Sepsiszentgyörgy die Reihenfolge der zweisprachigen Inschrift an der Fassade des Tamás-Áron-Theaters ändern und das Rumänische über das Ungarische setzen.

„Jedes Mal, wenn sie uns wegen eines Schildes kontaktieren, finden wir immer eine Lösung! „Wenn sie uns zwingen, die ungarische Inschrift unter der rumänischen anzubringen, werden wir mit Székely-List reagieren“, schrieb Bürgermeister Árpád Antal am Freitag in einem Facebook-Post und teilte auch Bilder des Theatergebäudes, wo – auf der hochgezogenen Plane die Dauer des Baus - es heißt Városháza .

Der Bürgermeister schrieb außerdem, dass „nach der Sanierung des Gebäudes die ursprüngliche, historische Inschrift an der Fassade zurückgegeben wird“.

Mit seinem Eintrag bezog sich der Bürgermeister auf den Fall, als die Gemeinde Sepsiszentgyörgy gezwungen war, die zweisprachige Inschrift an der Fassade des Tamási-Áron-Theaters zu ändern.

Dies wurde durch ein Gerichtsurteil im Anschluss an den Rechtsstreit von Dan Tanasă festgelegt. Ende Februar letzten Jahres wurde Bürgermeister Árpád Antal zu einer Geldstrafe von mehr als einer halben Million Lei verurteilt, weil er es versäumt hatte, das Theaterschild zu ändern.

Die Bürgervereinigung für Würde in Europa reichte 2019 Klage gegen den Bürgermeister ein und behauptete, dass auf der zweisprachigen Inschrift an der Fassade des Tamási-Áron-Theaters der rumänische und der ungarische Name der Truppe nebeneinander auftauchen. Seiner Argumentation zufolge sollte die rumänische Inschrift über der ungarischen angebracht werden, da Rumänisch die Amtssprache im Land sei. Im Jahr 2019 entschied das Gericht vorläufig und im Juli 2020, dass die ungarische Inschrift unterhalb der rumänischen angebracht werden muss.

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