Die Vorbereitung des Strategieplans zur Verteilung der Ressourcen des Entwicklungszyklus der Europäischen Union bis 2027 nähert sich ihrem Ende. In der vergangenen Zeit hat das Landwirtschaftsministerium zahlreiche Konsultationen eingeleitet, um sicherzustellen, dass die Landwirte in den kommenden Jahren die größtmögliche Unterstützung erhalten. Zwar müssen die Mitgliedsstaaten die fertigen Dokumente bis Ende dieses Jahres bei der EU-Kommission einreichen, dennoch ist die Brüsseler Bürokratie einigen gesetzlichen Regelungen verpflichtet, die den Erfolg strategischer Pläne grundlegend beeinträchtigen.
Den Mitgliedsstaaten bleiben nur noch wenige Wochen, um einen Strategieplan für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bis 2027 vorzubereiten und der Europäischen Kommission vorzulegen. Die Planung neigt sich in unserem Land langsam dem Ende zu, aber die Langsamkeit der Bürokratie in Brüssel kann dem für die Erstellung des Dokuments zuständigen Landwirtschaftsministerium noch einige Kopfschmerzen bereiten. Obwohl auf der Juli-Tagung des Rates „Landwirtschaft und Fischerei“ eine politische Einigung über das GAP-Basisgesetzgebungspaket erzielt wurde, müssen die vom Europäischen Parlament verabschiedeten Basisgesetzgebungen noch Wochen warten. Das EP kann erst Ende November entscheiden, und die formelle Abstimmung des Europarates kann am 2. Dezember stattfinden.
Obwohl die Diskussion bestimmter Elemente der Durchführungsgesetzgebung begonnen hat, hat der Ausschuss nicht genügend Zeit zur Verfügung gestellt, so dass viele Mitgliedstaaten, einschließlich unseres Landes, nur die Möglichkeit hatten, eine schriftliche Stellungnahme zu übermitteln, obwohl das Thema sehr ernst ist – Zsolt Feldman , zuständig für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung im Landwirtschaftsministerium, verwies auf die Frage unserer Zeitung.
Eine der wichtigsten Fragen ist, welche Regeln im Hinblick auf die auf EU-Ebene erwarteten Umweltschutzziele im Zusammenhang mit dem sogenannten GreenDeal, also dem grünen Abkommen, gelten – wie etwa die Reduzierung des Einsatzes von Pestiziden und Düngemitteln oder die Vergrößerung der darunter liegenden Flächen biologische Landwirtschaft.
Trotz der Verzögerungen der Brüsseler Bürokratie könne der Zeitplan laut Staatssekretärin eingehalten werden, so dass das Ministerium Ende November den Strategieplan zur Gemeinsamen Agrarpolitik an die dafür geschaffene zentrale Schnittstelle bei der Regierung vorlegen werde Zweck.
Der strategische Plan basiert auf SWOT-Analysen, die auf der Grundlage von sektoralen Situationsbewertungen erstellt wurden, und der Interventionslogik, die auf der Grundlage der daraus abgeleiteten inländischen Bedürfnisse entwickelt wurde. Wir haben die Interventionen geplant, aber um sie abzuschließen, müssen noch die Ergebnis-, Output- und Finanzindikatoren bestimmt werden. Um diesen möglichst genaue Werte zuzuordnen, seien wir neben den heimischen Organisationen auch in ständiger Absprache mit unseren Kollegen in Brüssel, betonte Zsolt Feldman.
Der Einsatz ist nicht gering, im nächsten EU-Zyklus, d. h. ab 2023, werden 3.200 Mrd. HUF für direkte Subventionen verwendet, und die restlichen 2.730 Mrd. HUF ab 2023 von den 4.265 Mrd. HUF, die für Subventionen zur Entwicklung des ländlichen Raums verwendet werden können der Zeitraum 2021-2027, ist im Strategieplan vorgesehen . Aufgrund der Verzögerung in der EU-Gesetzgebung sind 2021 und 2022 Übergangsjahre in der Gemeinsamen Agrarpolitik. Somit werden die Regeln und Programme 2014-2020 in diesem und im nächsten Jahr weiterhin gelten, aber die Zahlungen werden zu Lasten des neuen EU-Haushalts geleistet.
Von wirtschaftlicher Seite kann es beruhigend sein, dass das Ministerium dank der Entscheidung der Regierung jedes Jahr 25 Prozent der Säule der ländlichen Entwicklung in direkte Förderquellen umgruppiert. Dadurch werden die normativ wirkenden Quellen der flächenbezogenen und produktionsbezogenen Förderung gegenüber der vorangegangenen siebenjährigen Haushaltsphase nicht kleiner, sondern sogar etwas größer. Bei direkten Subventionen müssen sich Produzenten nur auf eine Änderung einstellen. Dabei handelt es sich um das freiwillige Öko-Basisprogramm, bei dem Erzeuger zusätzlich zur Basisförderung eine zusätzliche flächenbezogene Förderung erhalten können, die den kombinierten Betrag aus aktueller Basis- und Ökologisierungsförderung übersteigen kann. Der Umfang der produktionsnahen Förderbereiche ändert sich nicht grundlegend, nur geringfügige Feinabstimmungen im System finden statt.
Quelle: magyarnemzet.hu
Bild: Landwirtschaftskammer/Illustration