Eltern haben das Recht, sich über die Inhalte von Unterrichtsstunden zivilgesellschaftlicher Organisationen in Schulen zu informieren und diese letztlich zu verbieten - das meinen 73 Prozent der Polen laut einer am Sonntag veröffentlichten Umfrage des Nachrichtenportals wpolityce .pl.

Die Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Social Changes im Auftrag des konservativen polnischen Portals durchgeführt. Von den 73 Prozent antworteten 39 Prozent der Befragten mit „auf jeden Fall ja“ und 34 Prozent mit „eher ja“. Demgegenüber äußern 13 Prozent der Befragten eine Meinung, die das Informations- und Mitspracherecht der Eltern in Frage stellt, wovon 6 Prozent mit „auf keinen Fall“ und 7 Prozent mit „eher nicht“ antworten. 14 Prozent der Befragten äußerten sich zu dem Thema nicht.

Am 9. Februar stimmte das polnische Parlament für die Änderung des Bildungsgesetzes

ERHÖHT DIE AUTORITÄT DER COUNTY SUPERINTENDENTS UNTER ANDEREM IN DER WEISE, DASS SIE DANN DIE PLÄNE DER KLASSEN STELLUNGNAHME, DIE VON ZIVILEN ORGANISATIONEN IN PRIVATEN UND SEKUNDARSCHULEN ABGEHALTEN WERDEN WERDEN.

Mindestens zwei Monate vor solchen Sitzungen ist die Schulleitung verpflichtet, detaillierte Informationen über deren Inhalt anzufordern.

Die Gesetzesänderung wurde vom Bildungsministerium vorgeschlagen und verwies auf die Tatsache, dass die Sexualerziehung in Schulen oft von Organisationen durchgeführt wird, die radikal sind, Formen verwenden, die nicht dem Alter der Kinder entsprechen und gegen die Tradition verstoßen Familienkonzept.

Der Unterricht fand oft ohne vorherige Information der Eltern statt. Laut Bildungsminister Przemyslaw Czarnek

DAS GESETZ BESTÄTIGT DAS RECHT DER ELTERN, IHRE KINDER NACH IHREM EIGENEN WELTBILD ZU ERZIEHEN.

Die Gesetzesänderung wird auch von der Opposition, einigen Kommunen und mehreren NGOs kritisiert. Sie argumentieren, dass die neuen Vorschriften die Befugnisse der Schulleiter und der Kommunen, die die Schulen betreiben, einschränken. Der Gesetzentwurf wird nun dem Staatsoberhaupt zur Genehmigung vorgelegt, nach polnischem Recht muss Präsident Andrzej Duda bis zum 3. März eine Entscheidung in dieser Angelegenheit treffen.

Quelle: MTI

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