Am Montagabend begann die Nationalversammlung mit der Diskussion der Gesetzesvorschläge, die erstellt wurden, um eine Einigung mit der Europäischen Kommission zu erzielen. Justizministerin Judit Varga erklärte in ihrer Präsentation: Wenn die Regierung ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllt, kann das Konditionalitätsverfahren noch vor Jahresende abgeschlossen werden und Ungarn kann ohne Ressourcenverlust in das Jahr 2023 gehen.

Der Justizminister sagte, dass am 18. September ein monatelanger, schwieriger, aber äußerst konstruktiver Konsultationsprozess zwischen der ungarischen Regierung und der Europäischen Kommission abgeschlossen wurde. Der Ausschuss stellte fest, dass die 17 vom Kabinett vorgeschlagenen Maßnahmen die Bedenken, die zur Einleitung des Konditionalitätsverfahrens geführt haben, angemessen ausräumen werden.

Am fachlichen Dialog nehme die Regierung im Geiste gegenseitigen Respekts und loyaler Zusammenarbeit teil, mit der Absicht, eine Einigung zu erzielen, erklärte er.

Das Kabinett ließ sich davon leiten, dass einerseits Ungarn und das ungarische Volk Zugang zu den ihnen zustehenden Ressourcen haben müssen und andererseits an diesen Eckpunkten nicht nachgeben und nicht prinzipienlos werden Kompromisse zu den Themen, über die das ungarische Volk bei den Wahlen und dem Referendum im April abgestimmt hat, sowie bei der vorherigen nationalen Abstimmung haben sie bereits während der Konsultationen entschieden Stellung bezogen - erklärte Judit Varga.

Diese Aspekte seien vollständig umgesetzt worden, betonte er und fügte hinzu: Sie schütze weiterhin Kinder, lehne illegale Migration ab und wehre sich gegen jede unüberlegte und unvernünftige Sanktionspolitik, die vor allem Europa betreffe und nicht diejenigen, gegen die die Sanktionen verhängt worden seien.

Die Entscheidung des Kommissarkollegiums vom 18. September ebne den Weg für einen schnellen Abschluss der Verhandlungen über den Wiederaufbaufonds und die Kohäsionsmittel, argumentierte der Politiker. Wenn die Regierung ihre eingegangenen Verpflichtungen erfüllt, kann das Konditionalitätsverfahren noch vor Jahresende abgeschlossen werden und Ungarn kann ohne Ressourcenverlust in das Jahr 2023 gehen, betonte er.

Ungarn bekenne sich zu den Grundwerten der EU und zum Schutz der finanziellen Interessen der Union, es sei aber kein Geheimnis, dass das Kabinett erhebliche rechtliche Bedenken gegen das Verfahren und die dafür maßgebliche Regelung habe, sagte der Politiker. Die Regierung habe auch ernsthafte rechtliche Bedenken hinsichtlich der Art und Weise, wie die Kommission das Dekret anwende und ausschließlich aus "offensichtlichen politischen Erwägungen" gegen Ungarn vorgehe, fügte er hinzu.

Das gegen Ungarn eingeleitete Verfahren ist nach den Worten des Ministers ein Probe- und Testverfahren für alle Mitgliedsstaaten, denn wenn nicht schon durch seine Einleitung, so kann es doch durch seinen Abschluss zu einem Beispiel für konstruktiven Dialog, zu einem Symbol der europäischen Idee werden „Einheit in Vielfalt“ und echte Solidarität.

Ziel der von der ungarischen Regierung ergriffenen Maßnahmen sei es, die Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen mit zusätzlichen Garantien zu stärken, die rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Bekämpfung von Betrug und Korruption sowie die Regeln für Interessenkonflikte zu stärken, führte er auf.

In dem Vorschlagspaket verpflichten sie sich, 90 Prozent der von der Regierung initiierten und verkündeten Gesetze nach gesellschaftlicher Konsultation zu übernehmen – erläuterte er die Teile. Der Rechnungshof der Regierung (KEHI) veröffentlicht jedes Jahr einen öffentlichen Bericht darüber, ob die soziale Konsultation von Gesetzentwürfen stattgefunden hat oder ob die fehlende Konsultation auf einen der gesetzlich zulässigen Fälle zurückzuführen ist, sagte Judit Varga.

Das Gesetzespaket führt die Möglichkeit ein, eine Entschädigung für den unverhältnismäßigen Einsatz von Arbeitsressourcen im Rahmen von Datenanfragen im öffentlichen Interesse festzulegen. Der Vorschlag beinhaltet auch Maßnahmen zur Abschaffung der Sonderregeln für Datenanfragen im öffentlichen Interesse, die in Notsituationen gelten, betonte er.

Er hob die Einrichtung der Integritätsbehörde hervor, die in der zweiten Novemberhälfte ihre Arbeit aufnehmen soll. Der Präsident der Behörde wird vom Präsidenten der Republik aufgrund einer offenen Ausschreibung auf Empfehlung des Präsidenten des Staatlichen Rechnungshofs ernannt – er erläuterte die Einzelheiten.

Die Anti-Korruptions-Arbeitsgruppe wird unter dem Vorsitz des Präsidenten der Integritätsbehörde erneuert. Die Arbeitsgruppe werde paritätisch mit Mitgliedern aus dem staatlichen und nichtstaatlichen Bereich arbeiten, sagte der Minister.

Er erwähnte auch, dass für besondere Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt und der Verwaltung öffentlichen Eigentums begangen werden, ein besonderes Verfahren eingeführt wird. Das Verfahren ermögliche eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörde, die Anzeige zurückzuweisen oder das Strafverfahren einzustellen, betonte er.

Bei den allgemeinen Interessenkonfliktregeln von Treuhandstiftungen von öffentlichem Interesse, die eine öffentliche Aufgabe erfüllen, sei die vollständige Einhaltung der EU-Haushaltsordnung gewährleistet, betonte er.

Das Rechtspaket benennt das Nationale Steuer- und Zollamt, um OLAF bei Vor-Ort-Inspektionen in Ungarn zu unterstützen, betonte Judit Varga.

Quelle: Magyar Hírlap

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