Kleine Dorfläden können Zuschüsse in Höhe von 1 bis 3 Millionen HUF beantragen, teilte der für die Entwicklung moderner Siedlungen zuständige Regierungskommissar am Donnerstag auf einer Pressekonferenz in Budapest mit. Alpár Gyopáros gab an, dass der Betrag einmal gewonnen werden kann. Die Betreuung ist zu 100 Prozent vorfinanziert und erfordert keine Eigenständigkeit.

Der gewonnene Betrag kann grundsätzlich für Betriebskosten wie Miete, Stromrechnungen, Steuerberater- oder Anwaltskosten ausgegeben werden. Der Regierungskommissar erklärte: Vor einigen Wochen habe das Kabinett beschlossen, den kleinen Läden in den Dörfern eine weitere Rettungsleine zuzuwerfen.

Der russisch-ukrainische Krieg, auf den die Europäische Union schlecht mit Sanktionen reagierte, stellte Ungarn vor eine wirtschaftliche Herausforderung und eine Energiekrise, und die daraus resultierenden Schäden trafen kleine Geschäfte, die ohnehin schon kapitalarm sind, noch mehr, betonte Alpár Gyopáros.

Alle Unternehmer, die in Siedlungen mit weniger als 2.000 Einwohnern kleine Läden betreiben, in denen sie in der Regel Waren des täglichen Bedarfs und Grundnahrungsmittel verkaufen, können eine Betriebsunterstützung beantragen. Der Förderzeitraum beträgt ein Jahr: vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023.

Obwohl die Ausschreibung ab Donnerstag verfügbar ist, beginnt die Einreichungsfrist erst im nächsten Jahr: Angebote können vom 12. bis 31. Januar eingereicht werden . Alpár Gyopáros wies darauf hin, dass die Einzelheiten auch auf den Websites der Regierung, des ungarischen Dorfprogramms und der Bethlen Gábor Alapkezelő Zrt. eingesehen werden können.

Quelle: MTI

Foto: MTI/Lajos Soós